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#1 |
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 2.841
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![]() Hallo,
ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer in Deutschland. Da wird pauschal 25% vom Gewinn durch die Bank einbehalten. Wie verhält sich das, wenn man im Ausland dort schon eine Abgeltungssteuer zahlt und dann in Deutschland bei der Einkommenssteuer angibt? Fragen über Fragen ![]() |
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#2 |
stock-channel.net trader
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 1.051
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![]() Ein weites Feld!
Hab ich mir noch gar nicht angesehen. Danke für deinen Hinweis Schranze! ![]() http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ausland-vergleich.html Zitat ... Depot im Ausland zur Umgehung der deutschen Abgeltungssteuer kaum attraktiv ... Das muss ich mir ehrlich gesagt noch genauer anschauen. ![]() |
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#3 | |
stock-channel.net trader
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 1.051
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![]() Zitat:
Ich glaube, dass man das nicht mehr machen muss! Nach Einführung der Abgeltungssteuer bei uns in Deutschland. Aber glauben heisst ja , nix wissen ![]() |
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#4 | |
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 2.841
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![]() Zitat:
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#5 |
stock-channel.net starter
Registrierungsdatum: Nov 2007
Beiträge: 1
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![]() Das ist die Frage. Doppelbesteuerung gibt es ja nicht. Nur kann man über die Einkommenssteuer in Deutschland die "bezahlte Abgeltungssteuer im Ausland" wiederbekommen? Also in dem Falle das einer kein Einkommen hat und das unter dem Freibetrag was nicht Einkommenssteuerpflichtig ist wieder bekommt.
Zum Original-Beitrag [/QUOTE] Im Ausland gezahlte Steuer kann man sich dann zurückholen, wenn man Kapitalerträge im Inland versteuert. Dann wird auf die festgesetzte Einkommensteuer die ausländische Steuer angerechnet. Liegen die inländischen Kapitalerträge aber nach Anrechnung der Werbungskosten und des Sparerfreibetrages bei 0,- , dann kann auch keine ausländische Steuer angerechnet werden Albion |
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#6 | |
stock-channel.net member
Registrierungsdatum: Oct 2003
Beiträge: 479
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![]() Zitat:
Moin ![]() Hab da mal beim FA nachgefragt - die wissen auch nichts ![]() Und mein Steuerberater hat sich gleich mal dumm gestellt. Wahrscheinlich gibt's für ihn zu wenig Kohle, um sich darüber schlau zu machen. Aber inzwischen sind die Deutschen Steuergesetzte ja in sich widersprüchlich. |
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#7 | |
stock-channel.net trader
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 1.051
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![]() Zitat:
die Steuerbeamten kennen sich ja nicht mal mit der "Quellensteuer" richtig aus! ![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Quelle...8Deutschland%29 Dann kommt ihr noch mit im Ausland gezahlter "Abgeltungssteuer"! http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungssteuer Ich muss zugeben, dass ich keine ausländischen Depost, Konten etc etc etc habe. Also bin ich noch nie mit einer "ausländischen Abegltungssteuer" konfrontiert worden. Ich kenne eben nur anrechenbare Quellensteuer von meinem inländischem Depot! Meine Frage: Gibt es für "in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtige Bürger" im Ausland überhaupt eine "Abgeltungssteuer"????????? hier ne Liste http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungssteuer Abgeltungssteuer heiss ja nur soviel, dass man die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben muss! Also wirklich blöd gefragt: Redet ihr definitiv über ne im Ausland bezahlte Abgeltungssteuer oder Quellensteuer? Ich hätte gemeint, da wird nur "Quellensteuer" abgezogen, da man ja ein Steuerausländer ist! Diese richtet sich nach dem jeweiligen DBA Doppelbesteuerungsabkommen. Einkünfte nach Progessionsvorbehalt, Anrechenbarkeit blah blah blah, fikitvie Quellensteuer, ein weites Feld ![]() |
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#8 |
stock-channel.net trader
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 1.051
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![]() na egal hier habt ihr mal was zu lesen
den Link hab ich schon geposted http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-ausland-vergleich.html dann hier eine sehr gute Seite http://www.axerpartnerschaft.de/spe...itraege_top.htm z.B. auch wie sie mit der Abgeltungssteuer verrechnet wird Alte und neue Anrechnungsregeln bei der Quellensteuer Alle Details zur Abgeltungsteuer ab 2009 Die Abgeltungssteuer im Praxiseinsatz |
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#9 | |
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 2.841
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![]() Diese Info hab ich gesucht. Also Abgeltungssteuer nur auf Zinsen und Dividenden in Österreich. Das stört nicht. Der Rest ist Quellensteuer. Das passt gut. Zumal die Regel mit der Haltedauer der Aktien gut ist. Da kommst ohne Versteuerung bei Haltedauer von einem Jahr raus. Da lohnt sich das schon, die Langfristanlage in Österreich zu machen (alles was man ab 2009 längerfristig Anlegen will) ![]() Geändert von schranze (21.11.2007 um 21:47 Uhr). |
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